Frage:
Rechtsvortritt trotz Stopschild?
anonymous
2008-05-16 20:20:01 UTC
Ich bin etwas verwirrt. In meinen Unterlagen steht folgendes. An einer Kreuzung der gelbe Wagen hat ein Stopschild. Links von diesem gelben wagen kommt ein roter Wagen ohne Stopschild Ampel oder änliches. Nun steht da: "Unter ihnen gilt Rechtsvortritt." Also hat jetzt der gelbe Wagen trotz Stopschild Vortritt? Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Vier antworten:
anonymous
2008-05-16 22:46:01 UTC
Wenn du als Antwort "Rechtsvortritt" auswählst, dann hast du die Frage falsch beantwortet. Rowes hat Recht. Der Vorposter ist eine motorisierte Gefahr. Und dann noch Berufskraftfahrer!



STOP bedeutet STOP und nicht "Rechts vor Links". Die falsche Antwortmöglichkeit soll den Prüfling irritieren. Hier zeigt sich dann, wer in der Theorie gut aufgepasst hat.



Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)



I. Allgemeine Verkehrsregeln



§8 Vorfahrt



(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,



1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder



2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.



In unserem Fall ist dort aber das Zeichen 206. Und dies bedeutet lt. StVO: Halt! Vorfahrt gewähren!



Das gelbe Auto hat also stehenzubleiben und den roten durchfahren zu lassen.



Der Berufskraftfahrer sollte schleunigst zu einer Nachschulung oder sich die StVO durchlesen!



Liebe Grüße



Euer Busfahrer



(Der an jedem Stopschild stehen bleibt und dem Querverkehr Vorrang gewährt, weil seine Fahrgäste sonst kreidebleich werden!)
anonymous
2008-05-17 05:35:41 UTC
An die Vorposter: Ihr motorisierten Massenmörder!



Die Bezeichnung des Zeichens ist "Halt, Vorfahrt gewähren!"



Lässt das Erklärungen wie die Eure zu, es habe mit der Vorfahrtsregelung nichts zu tun?!?!? Bei der Vorstellung ein Fahrzeug müsse an einer Einmündung halten (wegen STOP-Schild), habe dann aber Vorfahrt (weil rechts vor links), da rollen sich einem ja die Fussnägel hoch! "Rechts vor links" gilt da, wo nichts anderes geregelt ist - und hier ist STOP geregelt!



Der guten Ordnung halber:

Die geschilderte Situation kann es so gar nicht geben, denn die Aufstellung dieses Zeichens ist nur zulässig in Kombination mit dem Zeichen Vorfahrt (an der nächsten Kreuzung/Einmündung) oder Vorfahrtstraße.



Damit ist klar: Entweder hat der Fragesteller etwas übersehen oder die Aufgabenstellung hat ihn zu recht verwirrt, weil sie so nicht korrekt ist und in der Praxis nicht vorkommen dürfte (außer nach einem schweren Sturm, der das Vorfahrtzeichen an der anderen Straße umgefegt hat).



"Rechtsvortritt" bedeutet übrigens nicht, daß RECHTS den VORTRITT hat, sondern daß der eine Fahrer dem anderen DAS RECHT DES VORTRITTS (volkstümlich: "Vorfahrt") einzuräumen hat. In diesem Falle der Fahrer, der vor dem STOP-Schild steht, dem jeweils anderen. Dieser wiederum hat zwar Vorfahrt, hat sich der unklaren Situation aber zunächst mit der gebetenen Vorsicht zu nähern. Und hat ggfs. (z.B. durch Handzeichen) auf sein Vorfahrtsrecht zu verzichten, bevor er bei dem Versuch, es "gewaltsam" durchzusetzen, unnötig eine Gefährdung oder gar einen Unfall provoziert. Denn auch über dieser Situation schwebt immer der § 1 der Straßenverkehrsordnung: "Jeder ... hat sich so zu verhalten, daß ....."
k l
2008-05-17 07:38:51 UTC
Stop heißt Stop.



Also schauen ob einer kommt oder nicht. Wenn einer von rechts kommt hat er genauso Vorfahrt wie einer der von links kommt.



Denn woher will der jenige wissen der an den Stopschild steht was der andere für Verkehrszeichen hat? Oder sind wir alle Hellseher?



Ergo, Stop bleibt Stop, und das Heißt den anderen die Vorfahrt gewähren.



Rechts vor links gilt nur wenn keine Schilder der Ampeln oder Polizisten da sind.



Und wenn eine Ampelanlage ausgefallen ist, dann gilt die Beschilderung.
Paiwan
2008-05-17 04:38:34 UTC
Normalerweise ist es so geregelt, dass eine Vorfahrtsstraße als solche gekennzeichnet ist. Für den Wagen in der Straße mit dem Stoppschild gilt, dass alle 5 Räder (4+Lenkrad) stillstehen müssen.



Wenn keine Vorfahrtsstraßenregelung durch Schilder besteht, gilt Rechts vor Links.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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