An die Vorposter: Ihr motorisierten Massenmörder!
Die Bezeichnung des Zeichens ist "Halt, Vorfahrt gewähren!"
Lässt das Erklärungen wie die Eure zu, es habe mit der Vorfahrtsregelung nichts zu tun?!?!? Bei der Vorstellung ein Fahrzeug müsse an einer Einmündung halten (wegen STOP-Schild), habe dann aber Vorfahrt (weil rechts vor links), da rollen sich einem ja die Fussnägel hoch! "Rechts vor links" gilt da, wo nichts anderes geregelt ist - und hier ist STOP geregelt!
Der guten Ordnung halber:
Die geschilderte Situation kann es so gar nicht geben, denn die Aufstellung dieses Zeichens ist nur zulässig in Kombination mit dem Zeichen Vorfahrt (an der nächsten Kreuzung/Einmündung) oder Vorfahrtstraße.
Damit ist klar: Entweder hat der Fragesteller etwas übersehen oder die Aufgabenstellung hat ihn zu recht verwirrt, weil sie so nicht korrekt ist und in der Praxis nicht vorkommen dürfte (außer nach einem schweren Sturm, der das Vorfahrtzeichen an der anderen Straße umgefegt hat).
"Rechtsvortritt" bedeutet übrigens nicht, daß RECHTS den VORTRITT hat, sondern daß der eine Fahrer dem anderen DAS RECHT DES VORTRITTS (volkstümlich: "Vorfahrt") einzuräumen hat. In diesem Falle der Fahrer, der vor dem STOP-Schild steht, dem jeweils anderen. Dieser wiederum hat zwar Vorfahrt, hat sich der unklaren Situation aber zunächst mit der gebetenen Vorsicht zu nähern. Und hat ggfs. (z.B. durch Handzeichen) auf sein Vorfahrtsrecht zu verzichten, bevor er bei dem Versuch, es "gewaltsam" durchzusetzen, unnötig eine Gefährdung oder gar einen Unfall provoziert. Denn auch über dieser Situation schwebt immer der § 1 der Straßenverkehrsordnung: "Jeder ... hat sich so zu verhalten, daß ....."