Frage:
wer kann mir das flensburger punktesystem erklären? wann verfallen punkte?
suicide butterfly
2007-11-12 12:17:53 UTC
ich hatte vor 1,5 jahren einen unfall, bekam 3punkte und heut hab ich wieder einen kassiert...

wann bin ich die los?

bin ich die mit einem mal los?

wie funktioniert das und wieviel darf man haben? 14?16?
Neun antworten:
Kwazulu
2007-11-12 13:08:41 UTC
Das Punktesystem im Überblick:



- 8- 13 Punkte: kostenpflichtige Verwarnung; Angebot eines Aufbauseminars zum Punkteabbau



- 14- 17 Punkte: kostenpflichtige Warnung; Anordnung des Aufbauseminars; wenn schonmal besucht, Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung



- 18 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis



Tilgung der Punkte:

- Punkte aus Verkehrsordnungswidrigkeiten werden nach 2 Jahren getilgt, wenn nichts weiteres dazukommt, spätestens aber nach 5 Jahren.



- Punkte aus Verkehrsstraftaten, die nicht mit Alkohol oder Drogen in Verbindung stehen, werden nach 5 Jahren getilgt.



- Punkte aus Verkehrsstraftaten in Verbindung mit Alkohol oder Drogen werden nach 10 Jahren getilgt. Die Frist beginnt, wenn die Fahrerlaubnis aufgrund dieser Straftat entzogen wurde, mit Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, spätestens aber 5 Jahre nach Entzug der Fahrerlaubnis (d.h. spätestens nach 15 Jahren werden die Punkte getilgt).



Für Dich bedeutet dies: Die Tilgung Deiner 3 Punkte wird gehemmt, da ein weiterer eingetragen wird.

In zwei Jahren werden alle Deine Punkte getilgt sein, wenn bis dahin keiner dazukommt.



mfG

Kwazulu
Mary ™
2007-11-12 20:26:11 UTC
guck mal hier steht alles drin



http://www.kba.de/Stabsstelle/Punktsystem/rund_um_den_punkt.htm



Punktsystem - Punkte und ihre Haltbarkeit

Eintragungen über Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf feststehender Fristen zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht. Die Tilgungsfristen betragen zwei, fünf oder zehn Jahre.

Nach dem Grundgedanken der Bewährung erfolgt eine Tilgung nur dann, wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren Verkehrsverstöße begangen werden.

Neue Eintragungen innerhalb dieser Fristen blockieren die Tilgung bereits vorhandener (Tilgungshemmung!).





Punktsystem - Punkteabbau

Haben Sie Punkte in Flensburg? Durch die freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen können Sie bis zu 4 Punkte abbauen. Die Teilnehmer können in Gruppengesprächen und durch eine Fahrprobe beweisen, dass ihre Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten erkannt und abgebaut wurden.

Punkte können nur einmal in 5 Jahren abgebaut werden.
Big Tom
2007-11-13 19:05:18 UTC
Bei 18 Points ist deine FE fort

Bei 17 Points bekommst du eine aufforderung zu einem Aufbauseminar (Achtung keine Punktegutschrift mehr möglich)

wer bis 14 Points ein Aufbauseminar (!!!FREIWILLIG!!!!) kann eine Punktegutschrift in anspruch nehmen (wieviel, sollte in einer Fahrschule, die solche Seminare anbietet, nachfragen, bin derzeit nicht auf dem aktuellen Stand.



Löschung von kürzlich erhaltenen Punkten:

nach 2Jahren wenn innerhalb dieser 2 jahren kein weiterer Punkteverstoß hinzu kommt



Nach 5Jahren Löschung aller Punkte wenn innerhalb dieses Zeitraumes keine weiteren Punkteverstoß hinzukommt Ausnahme Strafttaten



Bei Straftaten (z.B. Alkoholdelikt) Löschung erst nach 10 Jahren möglich, wenn nichtweiteres hinzukommt.



D.h. es würden nach 5 Jahren alle Punkte, ausser denen die mit einer Verkehrsstraftat verhängt wurden, gelöscht
newuser2007
2007-11-12 20:27:45 UTC
Du sammelst die Punkte,

los wirst Du die Punkte auf einen Schlag wenn Du zwei Jahre lang keine neuen dazu bekommen hast.

Mit 14 Punkten bekommst die Möglichkeit Punkte abzubauen

und mit 18 Punkten ist er FS weg.

Du kannst natürlich auch freiwillig in der Fahrschule Punkte durch Nachschulung abbauen ist aber auch ne Kostenfrage.
Roland L
2007-11-14 13:11:43 UTC
Gebe mal bei Google (Bußgeldkatalog ) ein , da findest du alles zu diesem Thema
jojojojo89
2007-11-12 20:21:58 UTC
Man darf 18 kriegen maximal!!!Es gibt Punktabbauseminare mit denen man bis zu 4 Punkte aufenmal abbauen kann!!! Erkundige dich bei der nächsten Fahrschule oder dem Strßenverkehrsamt !!!!
die_echse76131
2007-11-13 15:09:39 UTC
Hier habe ich eine Seite gefunden. Schau einfach mal nach.

Lg Echse
Richi
2007-11-12 22:02:36 UTC
Ich gehe auf Punkte die im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten gesammelt werden d.h. Handy während der Fahrt, zu schnell gefahren usw....

Prizipiel verjähren alle angesammelten Punkte nach 2 Jahren beginnend mit Ende des Jahres.



Beispiel: Punkte erhalten am 01.3.2006

Beginn der Verjährung: 31.12.2006

Verfall aller Punkte 31.12.2008





Im Klartext heißt dies unter Umständen eine Frist von 3 Jahren (bei Punkteerhalt am 01 Januar eines Jahres). Dabei ist es maßgeblich wann die Ordnungswidrigkeit begangen worden ist.



Sollte innerhalb der Frist erneut zu einem Punktesammel kommen beginnt die Verjährungsfrist erneut und zwar für alle Punkte - also auch für diejenigen die früher gesammelt wurden -.

Um beim obigen Beispiel zu bleiben würde ein erneuter Punkt

z.B. am 01.09.2007 zu folgendem führen:



neuer Punkt: 01.09.2007

Beginn der Verjährung (für alle Punkte): 31.12.2007

Verfall aller Punkte (incl. der am 01.03.06) 31.12.2009



Die Folgen sind von anderen genau beschrieben - und möchte darauf nicht mehr eingehen -.



Ab einem bestimmten Punktestand wird mann von Flensburg darüber informiert und es werden ggf. Möglichkeiten zur Punktereduzierung aufgezeigt z.B. durch eine Nachschulung usw....
anonymous
2007-11-12 20:27:16 UTC
Ein Punkt pro 2 Jahre


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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