Ich gehe auf Punkte die im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten gesammelt werden d.h. Handy während der Fahrt, zu schnell gefahren usw....
Prizipiel verjähren alle angesammelten Punkte nach 2 Jahren beginnend mit Ende des Jahres.
Beispiel: Punkte erhalten am 01.3.2006
Beginn der Verjährung: 31.12.2006
Verfall aller Punkte 31.12.2008
Im Klartext heißt dies unter Umständen eine Frist von 3 Jahren (bei Punkteerhalt am 01 Januar eines Jahres). Dabei ist es maßgeblich wann die Ordnungswidrigkeit begangen worden ist.
Sollte innerhalb der Frist erneut zu einem Punktesammel kommen beginnt die Verjährungsfrist erneut und zwar für alle Punkte - also auch für diejenigen die früher gesammelt wurden -.
Um beim obigen Beispiel zu bleiben würde ein erneuter Punkt
z.B. am 01.09.2007 zu folgendem führen:
neuer Punkt: 01.09.2007
Beginn der Verjährung (für alle Punkte): 31.12.2007
Verfall aller Punkte (incl. der am 01.03.06) 31.12.2009
Die Folgen sind von anderen genau beschrieben - und möchte darauf nicht mehr eingehen -.
Ab einem bestimmten Punktestand wird mann von Flensburg darüber informiert und es werden ggf. Möglichkeiten zur Punktereduzierung aufgezeigt z.B. durch eine Nachschulung usw....