Frage:
Gibt es laut StVO eine Höchstgeschwindigkeit für Fahrräder?
Caulfield
2007-09-23 05:45:20 UTC
Also darf ich mit meinem Rennrad ohne Bedenken in der 30 Zone 40 fahren?
Zehn antworten:
Schmitty
2007-09-23 06:27:59 UTC
Du musst Dich als Radfahrer an die gleichen Regeln halten, wie als Autofahrer.

Wenn Du erwischt wirst, bekommst Du auch die gleichen Strafen!!!
q.e.d.
2007-09-23 05:50:33 UTC
Die allgemeine Geschwindigkeitsbregrenzung gilt auch für Räder oder Fussgänger - nur erreichen diese meist das erlaubte Maximum gar nicht.

Es geht also weniger um "dürfen", als um "können". Wer es aber kann, der darf nicht.
anonymous
2007-09-23 05:56:51 UTC
Du musst dich , genauso wie jeder motorisierte Fahrer an die Verkehrsregeln halten, aber gsd haben Fahrräder ja kein Nummernschild, da kann man sich dann ruhig benehmen wie man will... vorausgesetzt man ist schnell genug. Ich freue mich immer wieder wenn ich rechts überholt werde, besonders wenn ich in langsam fahren miss und irgendein Brummi entgegen kommt, dem ich ja eigentlich Platz machen möchte. Gut dass ich dann im letzten Moment einen Radfahrer im Spiegel bemerke, nicht dass die Brummifahrer denken ich würde rücksicht auf sie nehmen. Und, ja, sie müssen auch an einem Zebrastreifen anhalten!
anonymous
2007-09-23 23:25:04 UTC
Laut Straßenverkehrsordnung gibt es keine Höchstgeschwindigkeit für Fahrräder. Festgelegte Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten natürlich nicht nur für Autos, sondern für alle Verkehrsteilnehmer. Wenn man also in einer 30 Zone 40 fährt, fährt man 10 Km/h zu schnell. Das gilt auch für ein Fahrrad.
wiese
2007-09-25 06:42:08 UTC
Höchstgeschwindigkeiten gelten grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmer. Wer mit dem Fahrrad zu schnell fährt zahlt vielleicht nicht so viel, alsob er mit Auto zu schnell wäre, aber er zahlt!
AZZE 1
2007-09-24 13:57:18 UTC
Ohne bedenken ist falsch ,denn an der nächsten ecke könnte ein Polizist stehen und dann bezahlst du auch .Radfahrer ist auch ein Normaler verkehrsteilnehmer,sonst könntest du ja besoffen durch die gegend radeln.
soreiche
2007-09-23 10:35:11 UTC
Die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten, 50 innerorts, 100 außerorts, gelten ausdrücklich nur für Kraftfahrzeuge also nicht für Fahrradfahrer.



Allen anderen Geschwindigkeitsgegrenzungen gelten auch für Fahrräder!



Die Begrenzungen, die für Radfahrer zu brechen möglich wären, gelten also ;-)



Geahndet kann selbstreden auch, wenn man keinen Tacho hat.
radfahrer
2007-09-23 08:35:34 UTC
Alle Vehrkehrsregeln und Zeichen sind für alle Verkehrsteilnehmer gültig. Somit gelten Geschwindigkeitsbeschränkungen auch für Radfahrer. Ist natürlich schwer zu kontrollieren, wenn du in der 30er Zone z.B. 35 km/h fährst. Kommt es aber zum Unfall mit Personenschaden, dann kann man das schon feststellen. Stell dir blos mal vor du fährst ein Kind an, welches dann ins Krankenhaus muß. Da wird schon dein Bremsweg vermessen und alles genau ausgerechnet. Mit freundlichen Grüßen.
polunderei
2007-09-25 10:44:41 UTC
hallo es gibt derzeit keine geschwiedigkeit ein schränkung für fahrat aber in der fussgängerzonne solltest du langsammer fahren sonnst wirst du als verkerssünder behandelt
liftboy
2007-09-23 09:35:32 UTC
Du darfst zwar nicht schneller fahren als die erlaubte Geschwindigkeit, aber eine Strafe wird nur fällig, wenn Du einen Tachometer am Fahrrad hast. Wenn Du mit 40 in der 30er Zone geblitzt wirst, ohne einen Tacho am Rad,kannst Du die Geschwindigkeitsübertretung nicht fahrlässig oder absichtlich übertreten haben, weil die Kontollmöglichkeit fehlt. Mit Tacho kann es aber zur Strafe kommen. Das müsste aber sofort passieren, weil am Fahrrad kein Nummernschild angebracht ist.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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