Konstruktive Hinweise also: Nungut.
Für einen Verstoß kann nur der Fahrer belangt werden.
Fraglich ist, wie groß der Aufwand der Behörden ist, den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln.
Bei geringfügigen Überschreitungen im Verwarngeldbereich ist den Behörden zumeist relativ egal, WER das Geld bezahlt, hauptsache es kommt pünkltich.
Bei Überschreitungen von 21 km/h und mehr sehen die Behörden schon genauer hin.
Wenn auffällt, dass der Halter nicht der Fahrer gewesen sein kann, erhält der Halter einen Zeugenbefragungsbogen, in dem er aufgefordert wird, den Fahrer zu bennen.
Parallel dazu fängt die Behörde an zu ermitteln. Übliche Methoden sind der persönliche Photoabgleich durch die Polizei an der Haustür des Halters, Befragung der Nachbarn durch die Polizei und Abgleich mit Bildern aus dem Einwohnermeldeamt.
Du siehst, wenn zwischen Dir und Deinem Vater der Altersunterschied auffällig ist, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass Du damit durchkommst, erstrecht dann, wenn Du an gleicher Adresse gemeldet bist. Denn auch die Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle wissen, wie der Hase läuft.
Anscheinend bist Du selbst der Halter des Fahrzeugs.
Dann wirst Du einen Anhörungsbogen erhalten.
Du musst dort die Tat nicht zugeben, Du musst Dich auch nicht erinnern, wer gefahren ist.
Nur eins ist tunlichst zu unterlassen: Jemanden anders wider besseren Wissens als Fahrer angeben wäre eine Straftat gem. § 164 StGB, also eine ganz andere Schublade als eine Verkehrsordnungswidrigkeit.
Dagegen darf Dein Vater aber sich straffrei selbst belasten.
Die Frage ist, wie gesagt, ob die Behörde das dann abkauft.
Also, zusammengefasst:
- Dein Vater darf sich straffrei selbst belasten
- Du darfst aber Deinen Vater nicht wider besseren Wissens als Fahrer angeben.
Zunächst hilft Dir nichts, als abzuwarten, welcher Wert Dir tatsächlich vorgeworfen wird.
Zu berücksichtigen ist zunächst die Tachovoreilung: Dein Tacho übertreibt immer einige km/h.
Dann werden bei den gängigen Messverfahren 3 km/h (bei einem Messwert bis 100 km/h) bzw. 3 % vom Messwert (bei mehr als 100 km/h) als Toleranz abgezogen.
Während Du wartest, kannst Du Deinen Fall auch im Forum www.verkehrsportal.de einstellen, da gibt es viele, die sich mit der Materie auskennen.
Zusammengefasst bleibt zu sagen, dass es keine "Pauschallösungen" gibt, den Konsequenzen fürs Blitzen zu entgehen--- dann wären Kontrollen ja überflüssig, weil keiner mehr bezahlen müsste.
Und zum Schluss hole ich die Moralkeule raus, aber nur leicht augenzwinkernd. Ich kenne das Sprichwort vom Glashaus, daher bin ich ehrlich und sage: Ich habe auch mal ein Schild übersehen und war dadurch (netto) 31 km/h zu schnell.
Deshalb weiß ich auch, wie Du in diese Situation gekommen bist:
Diese wäre nämlich nicht eingetreten, wenn Du mit erlaubter Geschwindigkeit gefahren wärest.
Hättest Du dann ein Schild übersehen, wäre nämlich keine Überschreitung in dieser Höhe, sondern nur bis 20 km/h rausgekommen.
Vermutlich war es bei Dir genau wie bei mir: Ich bin bewusst bei erlaubten 80 ca. 100 gefahren. DANN habe ich das 60-er Schild übersehen.
Wäre ich vorschriftsmäßig 80 gefahren, wäre ich mit einem Verwarngeld von 35 Euro davongekommen.
Ich war selbst Schuld.
mfG
Kwazulu