Frage:
Rechtsfahrgebot auf der Stadtautobahn???
anonymous
2007-06-08 02:24:04 UTC
Ich war mit meinem Roller(offiziell 45km/h) auf der Rostocker Stadtautobahn(max.80km/h) auf der linken Spur unterwegs als bald eine Polizeistreife hinter mir, trotz freier rechter Fahrbahn, das Blaulicht einschaltete. Ich fuhr rechts rüber und die Polizei an mir vorbei und schon war das Blaulicht auch schon wieder aus!?
Da ich wie die Streife selbst auch 200m weiter links abbiegen mußte reihte ich mich hinter ihr wieder ein...
Gibt es ein Rechtsfahrgebot auch auf Stadtautobahnen?
Bin ich als ein etwas langsamerer Vehrkehrsteilnehmer, beim eventuellen Linksabbiegen, gezwungen erst im letzten moment rüber zu fahren?
Neun antworten:
female_daywalker
2007-06-08 02:31:32 UTC
Es kann doch sein, dass sie es eilig hatten, durch kurzes Einschalten des Blaulicht signalisieren die dir: aus dem Weg. Wenn du was falsch gemacht hättest, hätten die dich garantiert angehalten. Das Rechtsfahrgebot gilt übrigens auch für die Schnellstraße und Stadtautobahn.
Ichmalwieder
2007-06-08 09:38:05 UTC
In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot. Daher musst Du immer - egal wie langsam Du fährst - auf einer freien rechten Spur - egal mit welchem Fahrzeug - fahren.



Dieses gilt auf allen Straßen - wie viele vielleicht nicht wissen auch auf Autobahnen.



Wenn ich von nach Berlin fahre muss ich leider so einige auf einer dreispurigen Autobahn auf der rechten Spur überholen, weil viele in der mittleren Spur fahren - ohne Grund.

Psychologen haben festgestellt, dass viele Fahrzeugführer aus Angst in der mittleren Spur fahren - und deswegen nicht die rechte Spur nutzen (ist ja eh nur für LKW). Hier sind anscheinend die Bußgelder und die konsequenten Kontrollen nicht hoch genug - und wer aus Angst einen Spurwechsel nicht vollzieht ist in meinen Augen nicht qualififziert genug für einen Führerschein.



Da die Medien gerne breite Bevölkerungsschichten nicht angreifen wollen, senden diese dann regelmäßig Hetzbeiträge über angebliche Raser. Doch wer ist gefährlicher - einer der mit 210 auf der linken Spur mit angemessenem Abstand fährt oder jemand der in der Mitte von 3 Spuren fährt und sich nicht einmal traut die Spur zu wechseln?
Kwazulu
2007-06-10 15:49:58 UTC
Laut § 7 Abs. 3 gilt dsas absolute Rechtsfahrgebot innerorts nicht für Kfz unter 3,5t - hier gilt freie Fahrstreifenwahl. Davon ausgenommen sind innerorts liegende Autobahnen (die es nur in Berlin) gibt.



Wenn Deine "Stadtautobahn" also als BAB ausgeschildert ist, gilt hier das Rechtsfahrgebot. Handelt es sich lediglich um eine Kraftfahrzeugstraße, gilt das Rechtsfahrgebot nur, wenn sie sich außerorts befindet.



Desweiteren darfst Du mit Deinem Roller die BAB nicht befahren, da die bauartbedingte Höchstgesschwindigkeit zu niedrig ist. Wie viel der Roller tatsächlich fährt, ist dafür unerheblich.
Julie
2007-06-08 10:12:13 UTC
Das Rechtsfahrgebot gilt immer und ist von jedem Verkehrsteilnehmer einzuhalten. Leider scheint das halb Deutschland nicht zu wissen denn wir kennen ja die notorischen "Mittelspurfahrer" die den Verkehr permanent aufhalten.



Wenn Du Abbiegen wolltest ist es klar dass Du auf die Linke Spur musst, Du kannst ja schlecht rueberfliegen. : ))



PS Leider ist das Rechtsfahrgebot wie der Name schon sagt nur ein Gebot und kein Verbot, ganz anders wie das Rechtsueberholverbot, sprich: wenn ihr einen notorischen Linksfahrer Rechts ueberholt seid Ihr drann und nicht der Strassenblockierer, denn es gilt immer Verbot geht vor Gebot, sprich: Der der das Verbot bricht ist eher dran als der der ein Gebot bricht : (
anonymous
2007-06-08 09:38:05 UTC
Hallo,

ein Rechtsfahrgebot gilt auf allen Strassen.

Übrigens haben Autobahnen einen Mindestgeschwingkeit von 60 km/h. Dies gilt auch für eine Stadtautobahn.



Wer zu langsam unterwegs ist und den Verkehr behindert dem droht übrigens eine Strafe von 40 € und einem Punkt in Flensburg.
thecoppergirl
2007-06-08 10:06:56 UTC
Auf allen Strassen gilt erstmal generell das Rechtsfahrgebot, also erst recht auf Autobahnen und Stadtautobahnen/Schnellstraßen. Die zweite bzw dritte Spur sind Überholspuren, und auch nur zu diesem Zwecke zu verwenden!

Es gibt meines Wissens nur eine Ausnahme von Rechtsfahrgebot: wenn Du auf einer mehrspurigen Straße innerhalb einer Ortschaft unterwegs bist, darfst Du fahren, wo Du willst.

In Deinem Fall: die Polizei hatte es halt einfach eilig; hätte ich ein Blaulicht, würde ich auch manchmal gerne ein paar Penner von der linken Spur verscheuchen.

Und - bist Du Dir sicher, dass Du mit Deinem Roller überhaupt auf dieser Bahn fahren durftest? Frisiert ist er wahrscheinlich auch noch???
anonymous
2007-06-08 09:53:19 UTC
Da hast Du aber Glück, dass die Dich nicht angehalten haben - normalerweise darfst Du mit einem 45 km/h-Roller gar nicht auf die Autobahn!
vaitah
2007-06-08 14:18:09 UTC
also wir geagr gilt das rechtsfahrgebot für alle und man darf auch erst ab einer geschwindigkeit von 60kmh auf die autobahn

davon abgesehen kann man auf autobahnen nie linksabbiegen da linke die überhoilspur ist und man zum abbiegen eigtl langsam fahren muss
kurt j
2007-06-08 10:22:55 UTC
1. das Rechtsfahrgebot hat in ganz Deutschland Geltung.

2. Wie hast Du die Prüfung für die Fahrberechtigung bestanden, doch nicht im Preisausschreiben bei Neckermann


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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