Erstens geht das aus versicherungstechnischen Gründen nicht - es dürfen nur Personen mitfahren, die mit der Fahrschule zu tun haben, sprich der Fahrlehrer und seine Schüler.
Und zweitens: willst du dich wirklich freiwillig dem Stress aussetzen, dass dir ein Kumpel oder deine Mutter oder wer auf die Finger guckt? Allein das Zugucken ist Stress. Und dann noch die Angst vor der "Blamage"! Du hast dann immer im Hinterkopf:"Oje, der lacht mich doch aus, wenn ich diese Karre jetzt nochmal abwürge oder den falschen Gang nehme".
Nachtrag @Fragesteller: wenn der Kumpel eh mit dir in die Fahrschule geht, darfst du ihn natürlich mitnehmen. Natürlich trotzdem nur in Absprache mit dem Fahrlehrer. Meistens ist dem das aber ganz recht, weil er nicht zweimal jemanden abholen muss, sondern kann euch beide zusammen "aufsammeln" und später wieder absetzen.
@isdim...: sorry, aber ein Fahrschulauto ist kein Taxi. In einem Fahrschulauto dürfen nur Personen befördert werden, die auch das Recht bzw den Grund haben, darin zu fahren - eben Schüler und der Lehrer. Das hat mit Ermessen des Fahrlehrers oder Ansichtssache nichts zu tun. Wenn etwas passiert, hustet dir die Versicherung was und sagt, die Privatperson hatte darin nichts zu suchen.