Frage:
Unfreies Paket und mieser Käufer?
josua_frost
2008-01-28 22:18:24 UTC
Hallo :-)

Ich habe ein Computerspiel über das Internet verkauft. Der Käufer reklamierte nach Zusendung das das Spiel in englischer Sprache ist. Das hatte ich nicht beschrieben - mein Fehler.

Ich habe also angeboten das das Spiel unfrei an mich zurückgehen kann - damit keiner draufzahlt

Gestern hatte ich die Benachrichtigung der Post im Briefkasten.

Nachforderung 12 EUR - dabei hätte man das für 4 EUR verschicken können.

Ich nehme also an das der Käufer mir noch eins reinwürgen will. Seitdem reagiert der Käufer auch nicht mehr auf E-Mails.

Meine Frage =>
Nach 12 Tagen geht die Sendung an den Käufer zurück wenn ich mich nicht melde.
Wie gehts dann weiter?

Hat jemand damit Erfahrung?

Danke!
Dreizehn antworten:
anonymous
2008-01-28 22:40:53 UTC
Zitat DHL



Preis

Das Pauschalentgelt (inklusive Beförderung) für unfreie Sendungen beträgt 12 Euro. Bei DHL EUROPLUS zahlt der Empfänger alle Kosten (Transportkosten inklusive Handling, gegebenenfalls Zoll oder andere Services) sowie einen Zuschlag für den Service "Unfrei/Empfänger zahlt" von 10 Euro**. Außerdem wird bei "Unfrei/Empfänger zahlt" in Verbindung mit DHL EUROPLUS ein Einziehungsentgelt erhoben, das abhängig vom jeweiligen Zielland ist.



Tja - dumm gelaufen würd ich sagen... das war ganz alleine deine Schuld, warum bietest du ihm eine unfreie Sendung an..
MonaSusann
2008-01-28 22:33:43 UTC
Wenn er das Paket unfrei verschickt, bedeutet das gleichzeitig für die Deutsche Post AG, das DU die Kosten übernimmst!

In diesem Fall berechnet die Post für den Aufwand sogar ein erhöhtes Entgeld für dich.



Wenn du es dem Käufer also angeboten hast, ist es nicht seine Schuld, das du die 12 EUR Rechnung von der Post erhalten hast, sondern dann ist das ganz normal und eine Regelvorgang der Deutschen Post AG. Du solltest dich somit schleunigst bei dem Käufer für das Missverständnis entschuldigen und zähneknirschend das Paket bei der Post abholen. Fürs nächste Mal weißt du Bescheid, einige dich lieber darauf, das du dem Käufer z.B. nach Rücksendung das Porto überweist...
Kennergeht
2008-01-28 22:30:42 UTC
Hallo Unfrei bedeutet, der Absender bezahlt nichts und der Empfänger zahlt die Zeche.Du bist also mit deiner Meinung hier auf einen Holzweg. Hättest du Ihm geschrieben er solle es zurück schicken und gut, wäre es nicht so teuer geworden.



Da warst du etwas unbedacht.
Dolly A
2008-01-28 22:24:14 UTC
vergiss die 12 euro und denk an das gute daran,

beim nächsten mal besser aufpassen wenn du etwas verkaufst wie du es machst^^
funalf
2008-01-28 22:51:05 UTC
Mieser Käufer trifft in deinem Fall nicht zu.

Der Käufer führte nur deine Entscheidung aus.



Beim Nächstenmal lieber Käufer 4 Euro überweisen - Überweisungen kosten nichts - dann Paket mit Hermes verschicken. Kostet nur 3,85 und ist zudem versichert.



Falls du das Paket nicht annehmen solltest, geht es an den Absender zurück, und der muss die 12 Euro zahlen. Du hättest nur zusätzlichen Ärger und Kosten.



Ratschlag: Zahle und lerne daraus.



Tschau funalf
Sanny R
2008-01-28 22:32:48 UTC
Das kann nach hinten los gehen, schließlich hast du es ihm ja angeboten... dumm gelaufen, gibt aber echt schlimmeres, als sich darüber noch lange aufzuregen!!! Kack drauf und vergiss es...
diflame
2008-01-28 22:27:31 UTC
Ich schließ mich Dolly an,

bezahl dein Lehrgeld und verzichte auf einen persönlichen Kleinkrieg...
Mandelfrau
2008-01-29 03:52:00 UTC
Hallo,



nix mieser käufer.

Das ist das entgelt, welches die Deutsche Post AG verlangt.

Lg
Tifi
2008-01-28 23:42:06 UTC
Warenschulden sind , wenn nichts Anderes vereinbart ist "Holschulden" -Geldschulden sind "Bringschulden".

Unfrei bedeutet tatsächlich, das der Empfänger für die Transportkosten aufkommt.
anonymous
2008-01-28 23:15:41 UTC
Hi,



unfrei heißt leider wirklich, dass er kein Porto bezahlt.

Du hättest schreiben müssen er soll es "frei" verschicken, also das Porto zahlen und hättest ihm anbieten können, dass Du ihm das Porto dann überweist.



Einfachste Lösung: Lehrgeld zahlen und gut.



Kleiner Tipp für künftiges verkaufen: Nutze mal Amazon als Verkaufsplattform, da Du dort die EAN Nummer beim Verkaufen eingibst (ist alles total easy da) kann Dir sowas wie mit der Sprache nicht mehr passieren.



LG

Ruth
Antonia
2008-01-28 23:11:00 UTC
Du hast einen Fehler gemacht und mußt ihn jetzt ausbaden.

12,- Euro Lehrgeld!! Ich denke, damit kannst Du leben.

LG Antonia
Gerhard S
2008-01-28 22:48:52 UTC
ich würde die sendung annehmen und die sache ad acta legen, schliesslich hast Du diesen versandweg ja selbst vorgeschlagen!
buschorn63
2008-01-28 23:11:04 UTC
Tut mir Leid fuer dich. Der Fehler lag bei Dir. Es ist allerdings eine Frechheit, das Paeckchen ueberteuert zurueck zusenden. Gruss Helmut cz


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
Loading...