Frage:
Was sollte man Antworten,wenn man in einer Polizeikontrolle gefragt wird?
?
2013-09-17 08:57:38 UTC
"Wissen sie,warum wir sie angehalten haben?
Oder brauch man auf die Frage gar nicht antworten?
46 antworten:
John DD
2013-09-17 09:08:49 UTC
Man darf nie "Ja" antworten - denn dann wird Vorsatz unterstellt; z.B. vorsätzlich zu schnell gefahren. Das wird richtig teuer.
Prinz
2013-09-17 09:03:25 UTC
Antworte einfach höflich und selbstbewusst: "Nein!"
?
2013-09-17 08:59:40 UTC
"Nein".

Die sagen es einem ohnehin unaufgefordert.

Sie suchen ja einen Gesprächspartner.
Fankle
2013-09-17 09:26:52 UTC
Auf die Frage soll man immer mit Nein antworten. Anderenfalls kann einem das Delikt - was immer einem vorgehalten wird - als vorsaetzliche Handlung ausgelegt werden. Bussgelder ab 35 Euro verdoppeln sich dann.



Die Stiftung Warentest hatte sich diesem Thema erst kuerzlich angenommen.
?
2013-09-17 09:04:18 UTC
Sagen Sie es mir?
peter.gangster
2013-09-17 23:38:50 UTC
Die Antwort lautet: "Nein, keine Ahnung" - alles andere wäre ein strafverschärfendes Schuldeingeständnis.



Gruss - Peter
Lucky Looooooooser
2013-09-17 08:59:56 UTC
Man braucht nie eine Frage der Polizei beantworten.

Aber es könnte sich dann eine intensivere Kontrolle ergeben........
?
2013-09-17 12:37:59 UTC
"um meinen Führer- und Fahrzeugschein zu sehen?" halte ich für die sinnvollste Antwort. Oder einfach "nein".
kapovaz
2013-09-17 09:19:44 UTC
du hast bei so einer kontrolle jede menge rechte

du musst denen nicht "in den ***** kriechen"

aber "verarschen" solltest du die auch nicht

(das kann sehr unterhaltsam sein wenn man seine rechte kennt - ist aber nicht für jeden geeignet)

geh vernünftig mit denen um

sag doch einfach " nein tut mir leid weiss ich nicht"

es ist aber rechtlich völlig in ordnung wenn du sagst "darauf antworte ich nicht was wollen sie von mir"

rechtlich völlig in ordnung aber wie gesagt das könnte "unterhaltsam" werden
top
2013-09-17 09:08:21 UTC
im zweifelsfall, jedenfalls immer nein antworten.
?
2013-09-24 07:10:59 UTC
Bevor ich mich selber unnötigerweise belaste,

den Polizisten auch noch auf Sachen bringe,

die er eventuell noch gar nicht wissen kann,

sondern nur durch eine genauere Kontrolle,

da sage ich lieber:

"Nein, tut mir leid, weiß ich nicht!"



Sonst wird der Strafzettel am ende noch länger,

als er zuerst gedacht gewesen ist!
2013-09-23 08:46:29 UTC
warum sollte man nicht etwas fragen oder sagen,.. da ist die allerbeste Nebensache auf der Welt, auch bei der Polizei nicht anders,.. gerade bei einer Polizeikontrolle ergeben sich ungeahnte Seiten,.. also Antwortet man halt mit ganz besonderem Charme,.. und fährt nicht so schnell, dann treffen wir sie nicht so schnell,.......
Mike M
2013-09-23 04:38:25 UTC
Grundsätzlich "Nein". Wenn du etwa sagst "ich bin vermutlich zu schnell gefahren" oder so, dann unterstellt dir die Polizei Vorsatz und dann wirds teurer
Alex
2013-09-21 11:20:37 UTC
Sag einfach: "Ja klar, aber ich bin leider schon vergeben!"



Ansonsten hat JohnDD absolut Recht! Antworte mit "Nein" und tu überrascht.
?
2013-09-20 17:09:10 UTC
wenn dir diese frage gestellt wird musst du mit nein antworten denn wenn du mit ja antwortest kann dir der polizist vorsatz unterstellen und vorsatz wird um einiges teuerer
?
2013-09-24 02:32:06 UTC
Einfach höflich "Nein" antworten und der Polizist wird es Dir schon mitteilen!
2013-09-23 21:55:05 UTC
Grundsätzlich sollte man auf die Frage keine Antwort geben, oder wenn, dann Nö warum ?



Sollte man sagen: Yeap ich weiss warum, kann die Tat als Vorsatz ausgelegt werden, was schnell dazu führen kann, dass a) die Geldbuße höher ausfällt b) einem unterstellt wird, dass man weder die Sittliche noch die geistige Reife, zum führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehr besitzt. Man also zur MPU eingeladen werden kann.



Angaben zur Person ja, zum Vorwurf schweigt man.





tm
EOF
2013-09-24 13:13:30 UTC
Ich mache das immer so:



- Polizist: Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?

- Ich: Bestimmt weil ich vorhin bei rot über die Ampel gefahren bin, dabei einen Fußgänger überfahren habe und dann einfach weitergefahren bin. Aber ich kann das erklären, denn schließlich war ich auf der Flucht!

- Polizist: Äh, was? Sie sind auf der Flucht?

- Ich: Ach, wurde das Auto noch gar nicht als gestohlen gemeldet?

- Polizist: Sie sind mit einem getohlenen Auto unterwegs?

- Ich: Ja. Ich dachte schon, daß vielleicht Blut aus dem Kofferraum getropft sei und Sie die Spur verfolgt hätten.

- Polizist: Sie haben Blut im Kofferraum? Wie kommt das dort hin?

- Ich: Der Besitzer des Autos hat versucht mich aufzuhalten, deshalb mußte ich ihn leider erschießen und die Leiche habe ich in den Kofferraum gelegt.

- Polizist: Sie haben eine Schußwaffe?

- Ich: Klar, liegt immer griffbereit im Handschuhfach.



Dann warte ich immer bis Verstärkung eintrifft, ich von Polizisten umstellt bin und sie das Auto komplett auseinandernehmen. Diese Gesichter müßtet ihr mal sehen, wenn sie alles auf den Kopf stellen, sie aber nichts finden können und sich herausstellt, daß das Auto auf mich zugelassen ist! Wenn dann einer stammelt: "Aber mein Kollege hat gesagt, Sie wären mit einem gestohlenen Auto unterwegs, hätten einen Fußgänger überfahren, eine Leiche im Kofferraum und eine Waffe im Handschuhfach..." Dann gucke ich nur ungläubig und entgegne: "Wahrscheinlich erzählt er Ihnen gleich auch noch, ich sei zu schnell gefahren!"
Petra
2013-09-24 09:12:29 UTC
Nichts...nicht zugeben, nichts erklären...da darfs Du mal mit den Schultern zucken...
2013-09-23 15:30:36 UTC
Nein ist die richtige Antwort.

Außerdem sollte man keine selbst-diskriminierende Angaben machen, Angaben, die missinterpretiert werden können.
2013-09-23 13:06:25 UTC
Antworte: "Ja, die Polizei betreibt Imagepflege und Sie möchten mir einen Kaffee ausgeben".
?
2013-09-22 12:55:53 UTC
Immer nein sagen und sich nicht durchsuchen lassen! Das ist strafbar. Auch nicht den Kofferraum öffnen lassen. Das ist strafbar. Die brauchen einen Durchsuchungsbefehl von der Staatsanwaltschaft. Solche Tests auf einer geraden Linie laufen zb. muss man niemals machen ohne dass die Polizei sich dafür strafbar macht!
Werner100000
2013-09-22 01:50:27 UTC
Man braucht nicht zu antworten.

Ist der Verstoß klar, würde ich sagen "ja, ich glaube zu wissen, warum sie mich angehalten haben."

Damit hat man nichts zugegeben und sein Gegenüber auch nicht für dumm verkauft. Oft werden die mittlerweile Blauen erst komisch, wenn sie sich veralbert vorkommen.
?
2013-09-19 06:40:53 UTC
Beantworten mußt du sie nicht, aber freundlich "Nein" sagen ist nie falsch.
Dirk
2013-09-24 13:57:06 UTC
Was am besten ankommt, ist, wenn man mit "Sie kennen mich aus dem Fernsehen, und möchten jetzt ein Autogramm haben?" antwortet. ;)
NoName02
2013-09-23 13:49:34 UTC
Gute Antwort wäre:



Halten Sie mal das Bier, Führerschein gibt es dann................





oder, wie Führerschein? Den hab ich doch schon letzte Woche abgegeben......wehe, wenn der weg ist.....
2013-09-22 05:03:07 UTC
Wenn Du diese bekloppte Bullenfrage gar nicht beantwortetst, können die Dir unterstellen, daß Du unter Drogen stehst, und nichts mehr schnallst.



Wenn Du JA sagst, werden die Dir den Vorsatz unterstellen, und das wird strafverschärfend für Dich.



Auf gar keinen Fall "Routinekontrolle oder allg. Verkehrskontrolle" sagen, denn dann fühlen sich diese Förster der Unterstellung ausgesetzt, sie hätten nichts zu tun...welch aabsuuuurde Idee aaaber auch...



"Um ehrlich zu sein, NEIN...", das ist eine Antwort, die klar, aber noch freundlich wirkt. Und das ist in so einem Monent das beste, was Du sagen kannst.
gl1100de
2013-09-21 13:59:59 UTC
auf jeden fall "nein" antworten, da sonst im falle einer verkehrsübertretung von vorsatz ausgegangen werden kann.

das bußgeld ist dann erheblich höher.
2013-09-21 06:57:20 UTC
Nein, du brauchst Dich nicht selbst zu belasten.
Bolle
2013-09-17 11:07:50 UTC
Braucht man nicht beantworten.Nur wenn man nicht antwortet,kommt es ihnen natürlich komisch vor und machen gleich noch einen Drogentest.Also lieber antworten.
?
2013-09-23 04:42:17 UTC
Wenn man es weißt, sollte man "ja" sagen. Wenn nicht, dann eben "nein". Wo liegt jetzt genau das Problem?
2013-09-23 01:45:37 UTC
Zunge rausstrecken!
Rick T.C
2013-09-21 14:20:46 UTC
so eine seltene frage haben die mir noch nie gestellt. Auf jeden Fall jede Frage locker beantworten und wenn du den Beamten gut einschätzen kannst auch mal fröhlich wie bei meiner letzten Kontrolle im Mai..."Der Beamte...Guten abend"..."Ich/Guten abend Officer".....Der Beamte und ich lachten ,-)..Seine Frage: Haben sie im laufe des Abends Alkohol getrunken?...Ich/ Nein,komme grad von der Tanke aber getrunken hab ich nichts......Der Beamte...soso..mmhh...so nennt man das also(wieder gelächter).....Ich/nee nee,das bischen alkohol was ich trinke muss ich nicht vor einer Fahrt.....Der Beamte....na gut,ich sehe sie wohnen ja nicht weit weg,gleich um die Ecke...mmhhh....gute weiterfahrt...Ich/Danke Officer ;-)...........So geschehen im Mai 2013....achja....trotz meiner lustigkeit was ja auch auf alk schließen könnte ließ er mich fahren,der Beamte war ca. Mitte 50ig und sehr erfahren(und humorvoll).
Tinchen
2013-09-22 04:51:58 UTC
Wie kannst du denn wissen, was den Polizisten gerade so einfällt? Die suchen vieleicht gerade einen Einbrecher oder haben Langeweile.



Ich sage immer NEIN, denn ich kann es nicht wissen nur vermuten und meine Vermutung muß ich nicht mitteilen. Das käme ja einer Selbstanzeige gleich.

Nee, nee, das lass mal sein, du verrätst ihnen vielleicht etwas was dir dann zum Schaden wird. Abwarten, Mund halten, lächeln und Tee trinken.
Muschimaus
2013-09-21 10:09:18 UTC
Niemals antworten.



„Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?“ Verkehrs­sünder kennen die Frage. Polizei­beamte stellen sie gern, wenn sie Auto­fahrer nach einer Geschwindig­keits­kontrolle stoppen oder sonst einen Verstoß gegen die Verkehrs­regeln gesehen haben. Die einzig richtige Antwort lautet: Nein. Auch wenn der Misse­täter sehr wohl weiß, was der Polizei­beamte ihm ankreidet.



Zwei Beispiele: „Ich wollte nur eben noch parken“, sagt der Fahrer eines alten Autos ohne grüne Plakette in der Umwelt­zone. Ein Radler fuhr gerade bei Rot über die Kreuzung und erklärt: „Da kam ja niemand.“ Der Polizist weiß nun sofort: Der Verdächtige war genau im Bild. Von Rechts wegen heißt das: Er handelte vorsätzlich. Die Folge: Geldbußen ab 35 Euro verdoppeln sich. Die Fahrt in die Umwelt­zone kostet dann 80 Euro und die Miss­achtung der Ampel 500 Euro, wenn schon länger als eine Sekunde Rot zu sehen war.



Seit Über­windung der mittel­alterlichen Straf­verfolgung mit Daumenschraube und Streck­bank garan­tiert jeder Rechts­staat: Sanktionen setzt es nur, wenn die Schuld des Verdächtigen in einem fairen Verfahren unter Einhaltung aller Regeln fest­gestellt wird. Die Grund­regel heißt: Niemand muss sich selbst belasten. So kennen wir es aus amerikanischen Krimis: „Sie haben das Recht zu schweigen“, erklären die Cops bei einer Fest­nahme immer. Auch für deutsche Polizisten gilt: Sie müssen Verdächtigen vor einer Vernehmung sagen, dass es ihnen frei steht, sich zu äußern. Das gilt nicht nur bei Verdacht auf Straftaten, sondern auch bei Ordnungs­widrigkeiten. Aussagen vor der Belehrung dürfen Behörden und Gerichte nicht verwerten. Aber: „Richter davon zu über­zeugen, dass eine Belehrung fehlte, ist oft schwierig“, erklärt Rechts­anwältin Daniela Mielchenweisengnabe, Vorstands­mitglied der Arbeits­gemeinschaft Verkehrs­recht im Deutschen Anwalt­ver­ein.



Die Grund­regel für jeden Ärger mit Polizei, Ordnungs­amt oder gar Staats­anwalt­schaft lautet daher: Sagen Sie jetzt nichts. Sie dürfen sogar lügen. Davon raten Straf­verteidiger aber ab. Erfahrene Beamte brauchen meist nur wenige Nach­fragen, bis Verdächtige sich in Wider­sprüche verstri­cken und dann bald über­führt sind.



Auch Begleiter sollten ruhig bleiben, wenn die Polizei auf den Plan tritt. Wenn die Beifahrerin beim Radarfallen-Stopp für die Beamten hörbar sagt: „Ich hab‘ Dir doch gesagt: Fahr nicht so schnell“, steht fest: Da ist die doppelte Buße fällig. Wer nicht selbst verdächtig ist, kann als Zeuge vernommen werden. Zur Aussage verpflichtet ist er jedoch nur gegen­über Staats­anwälten und Gerichten. Niemand muss auf eine Vorladung der Polizei hin ins Revier kommen. Angehörige, Partner und Verlobte haben auch gegen­über Richtern und Staats­anwälten ein Zeug­nisverweigerungs­recht.



Häufiger als der persönliche Stopp durch die Polizei schnappt die auto­matische Radarfalle zu. Die Bußgeld­stelle hält sich zunächst an den Halter des Wagens. Ist das ein Mann, auf dem Foto aber eine Frau zu sehen oder umge­kehrt, schickt sie einen Anhörungs­bogen. Die Behörde will wissen, wer gefahren ist. Oft suggerieren die Schreiben: Der Adressat muss antworten. Doch das stimmt nicht. Pflicht sind nur Angaben zur Person und die sind übers Nummern­schild bereits ermittelt. Auch wenn die Behörde eine Person fälsch­lich unter Verdacht hat, muss sie den Anhörungs­bogen nicht ausfüllen und womöglich Freunde oder Verwandte belasten.
?
2013-09-21 07:02:13 UTC
Guckst du konkret:

http://www.youtube.com/watch?v=EMT14q816xQ
.
2013-09-21 02:08:23 UTC
Ein lässiges Neein , aber gleich ,kommt immer gut an. Das fordert ihren Kontrollgeist heraus .
2013-09-21 01:22:25 UTC
Ich antworte dann immer:

"Wahrscheinlich haben Sie schon alle Verbrecher gefangen,

und haben jetzt Langeweile!"
?
2013-09-21 00:04:07 UTC
Keine Ahnung, weil ich so schöne Augen habe?

;P
?
2013-09-20 23:46:39 UTC
"Sie haben aber ein schönes Kostüm an"
2013-09-17 12:31:00 UTC
Kindergartenverhalten
2013-09-17 10:40:30 UTC
ein erwachsener Mensch steht zu seinen "Taten", ein unreifer Mensch verleugnet sie und hofft, nicht überführt/erwischt zu werden.



Kindergartenverhalten
?
2013-09-17 09:48:11 UTC
Wenn man freundlich angesprochen wird, kann man auch freundlich antworten !

Die meisten verneinen es, allerdings gibt es auch manche die diese Frage bejahen um zu testen, wie weit er gehen kann !

Das liegt dann an dem Beamten ob er das Spielchen mitspielt !

Es gibt durchaus viele mit Humor !

Man sollte trotz allem bei der Hauptsache bleiben und freundlich agieren !

LG cat !



@ x71, das ist doch jetzt nicht Dein ernst, oder !?!

@ John DD, Deine Version stimmt so nicht !
Goldfisch
2013-09-21 10:44:54 UTC
Wahrheitsgemäß und freundlich antworten,man wird ja -meistens- auch freundlich gefragt. Diese Polizeibeamten tun nur ihre Pflicht und sind damit ,zunächst einmal, im Recht!

Es kommt auf die Fragen und deren Fragestellung an ,wenn so ein Beamter allerdings schon aggressiv anfängt, kann man ihn sehr wohl darauf aufmerksam machen. Im Übrigen sind es inder Regel immer zwei Beamte ,die so eine Aktion durchführen.

Wenn alles nichts hilft ,kann man sie davon in Kenntnis setzen ,dass man eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreicht und in Gegenwart der Beamten das Kennzeichen des Polizeifahzeuges sowie Datum und Uhrzeit notert. Das hilft meistens.
Oliver J
2013-09-17 18:54:03 UTC
"Ja, Herr Wachtmeister, wenn Sie das nicht wissen, dann kann ich ihnen auch nicht helfen. Rufen sie mich doch an, wenn es ihnen wieder einfaellt, bis dann..."



Dann ist das auch eine Fahrzeugkontrolle.



Bei einer Polizeikontrolle werden die Baeamten kontrolliert. Das koennte man wie folgt beantworten: "Kappe auf, Knoepfe alle zu, Schuhe geputzt - alles ok - weitermachen"



Ansonsten kann man schon einmal zugeben, dass man vielleicht nicht auf seine Geschwindigkeit geachtet hat. Die Herrschaften kennen nun schon jede erdenkliche Ausrede. Dabei sollte man auch wirklich reumuetig aussehen...
?
2013-09-18 11:55:01 UTC
Hmmmh....hmmmmm:

-wurde Ich das letztens auch gefragt und da antwortete Ich rotzefrech : "Auf dumme Fragen gebe Ich prinzipiell keine Antwort" // ("wer sich selbst beschuldigt,zahlt bei Denen doppelt soviel wie nötig").

-meinen Vorderreifen mit dem abgefahrenen Profil schob Ich beim Aufbocken in einen grünen Busch des verkehrsberuhigten Bereiches,damit diese Dödel das nicht sofort bemerkten.

-Auf die mehr oder weniger freundliche Aufforderung "doch einen freundlicheren Ton anzuschlagen" entgegnete Ich : "Auch das ist bei einer Verkehrskontrolle keine Pflicht".

-Nachdem Ich mein Ticket in Höhe von 15,-Euro erhalten hatte (besser das wegen angeblich nicht angepaßter Schrittgeschwindigkeit in einem Verkehrsberuhigten Bereich, als 40,-Euro und einen Punkt in Flensburg) wünschte Ich noch einen schönen Tag und fuhr nach Hause.



Generell braucht man gar nicht zu antworten,weil eine Identitätskontrolle vollkommen ausreichend ist !!-



Ausnahme:

Man(n) hat was "ausgefressen"..dann gibt Man(n) den Dödeln gerade soviel wie nötig um etwas anderes zu decken oder nicht für etwas anderes mehr als unbedingt nötig zu bezahlen.

Kann Man(n) allerdings nicht mit jedem Polizist machen,aber bei "Dödeln" eben schon !!-


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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