Frage:
Welches Kennzeichen braucht mein Auto?
Tahini Classic
2013-02-13 06:19:12 UTC
Folgender Fall:

Ein altes Auto, das 2002 wegen Pipifaxkram durch den TUEV gefallen ist (Steinschlag, Blinkerglas), und seitdem in einer Scheune steht, aber voll fahrbereit, ist soll von seinem Standort in Sueddeutschland permanent nach Mittelschweden ueberfuehrt werden, wo es dann offiziell importiert und angemeldet wird, nach Durchlauf der dortigen Formalien.

Was ich nun wissen will, ist:

Was soll ich denn fuer ein deutsches Kennzeichen da dran machen? Das Auto ist meins, ich stehe im Brief, und ich habe einen Wohnsitz in Deutschland angemeldet. In Schweden, wo mein anderer Wohnsitz ist, hat man mir schon gesagt, dass diese Schaeden niemanden interessieren werden. Deshalb moechte ich gerne vermeiden, mir da noch monatelange Reparaturen und Qualen und TUEV in Deutschland anzutun (der Wagen ist ein alter Amerikaner, der sich bei bedarf besser in Schweden reparieren lassen wird, nehme ich an). Gibt es ein Kurzzeitkennzeichen, das laenger als 5 Tage gueltig ist? 5 Tage sind naemlich ein bisschen knapp fuer mich.

Die Gesamtstrecke betraegt 2500 km, und das waere OK, wenn ich davon ausgehen kann, dass unterwegs nichts schiefgeht. Aber das Auto ist 27 Jahre alt...

Irgendwelche Ideen?
Elf antworten:
?
2013-02-13 06:25:30 UTC
Dasfür gibt es Zollkennzeichen. Was anderes geht eh nicht ausser ein

Autotransporter oder Hänger.



http://www.proauto.eu/zulassungsdienst.php



NT. Für ein Zollkennzeichen braucht man keinen Tüv . Die sind doch

dafür gedacht ein Fahrzeug aus Deutschland auszuführen. Für das

Kurzkennzeichen ( rote Nummer) braucht man doch auch keinen Tüv.

Es dient doch nur zur Überführung , Werkstatt oder Tüv -Abnahme.

Mit Zollkennzeichen darf man auch nicht herum fahren ,sondern nur

auf direktem Weg das Land verlassen. Einen Unterschied gibt es dabei.

Der Fahrzeugbrief wird ungültig gemacht ,im gegensatz zur " roten Nummer"
anonymous
2013-02-13 06:33:34 UTC
Mit einem Auto das seit 11Jahren steht würde ich nicht mal versuchen 2500Km zu fahren, das geht schief. Da werden zahlreiche Standschäden vorhanden sein (Reifen porös/unrund wg Standstellen, Bremsen verrostet/Beläge verglast usw usw.). Den kannst erstmal in der Werkstatt runderneuern lassen. Der Sprit wird schlecht sein oder sogar schon verharzt, da kannst du erstmal alle Flüssigkeiten tauschen, Reifen/Bremsen erneuern, es werden zahlreiche Ölundichtigkeiten kommen weil die Dichtungen/Simmerringe ausgehärtet sind usw. Und mit so einer fahrenden Bombe willst du 2500Km versuchen? ;)



@Habu

Zollkennzeichen gibts soweit ich weiß nur mit gültigem Tüv



@ascalon

sorry, aber du hast auch keine Ahnung ;))

Seit 2008 ist alles anders:



- Nach § 21 StVZO (Stand: Januar 2012) ist seit 2008 eine Vollabnahme, das sogenannte Vollgutachten, erst dann notwendig, wenn Ihr Fahrzeug länger als sieben Jahre abgemeldet war und dessen Daten aus dem zentralen Fahrzeugregister gelöscht wurden, was nach sieben Jahren auch geschieht. Ob dem so ist, erfahren Sie bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle unter Angabe der Fahrzeug-Ident-Nummer. Sind dort noch Daten vorhanden, ist keine Vollabnahme erforderlich, es reicht die normale Hauptuntersuchung.
Richy Rich
2013-02-13 06:21:19 UTC
da gibt es ein fünf Tage gültiges Überführungskennzeichen.

Der Vorteil vom Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen ist, dass man nur eine Haftpflichtversicherung für einen bestimmten Zeitraum benötigt und diese automatisch abläuft und nicht gekündigt werden muss.



Wie die Namensgebung schon vermuten lässt, ist das Kurzzeitkennzeichen nur für einen kurzen Zeitraum gültig. Genau genommen für fünf Tage und wird in den meisten Fällen nur in Deutschland und Europa benutzt.



Das Ausfuhrkennzeichen ist für die Überführung eines Kraftfahrzeugs ins Ausland (außerhalb Europa) gedacht und bringt mehr Auflagen mit sich, bzw. ist etwas aufwändiger. Die Gültigkeit kann von 15 Tagen bis zu einem Jahr betragen. Das Auto benötigt eine gültige Hauptuntersuchung, welche mindestens so lange wie die beantrage Gültigkeit laufen muss. Ab dem ersten Tag muss seit Juli 2010 die KFZ-Steuer gezahlt werden.
anonymous
2013-02-13 06:23:27 UTC
Wozu willst du das hier nochmal anmelden? Miete dir einen Autotransporter und nimm dein Auto huckpack, das ist das leichteste. Du kannst es auch mit deinen Papieren direkt dort anmelden, auch wenn es noch hier in Dtl. steht. Dann machst du die schewd. Nummernschilder dran und schon kannst du auch hier rumfahren.
G. R.
2013-02-13 06:28:39 UTC
Guck mal hier, ob da etwas dabei ist.

Gruss ....



http://de.search.yahoo.com/search?p=Auto+%C3%9Cberf%C3%BChrung%2C+Kennzeichen+%3F&fr=ush-ans



Ergänzend zu @ Wolf: Während der damaligen sogenannten Benzinkrise hatte ich mein gut gewartetes

Auto für 6 Monate in der Garage gelassen.

Danach bin ich auf die Piste, als erstes ging ein Rad los, will sagen, es steht sich regelrecht kaputt.
eineneueidbitte
2013-02-13 06:25:25 UTC
Heutzutage braucht man keine 5 Tage mehr, um quer durch Deutschland zu fahren. Und 2500 km sind in 5 Tagen ein Witz - selbst bei lockerer Fahrweise und Gelegenheitsstops.



Man kann das Fahrzeug auch von der Bahn transportieren lassen. Kostet allerdings etwas.

Oder man mietet sich ein Fahrzeug mit Anhängerkupplung und transportiert das Fahrzeug auf diese Weise.

ODER man meldet das Teil in Schweden an und fährt mit den schwedischen Kennzeichen von Deutschland aus los.
ascalon2607
2013-02-13 08:43:14 UTC
Sorry ,aber die meisten Antworter scheinen weder einen Führerschein noch ein Auto zu haben.



Ist das Fahrzeug in Deutschland länger als 18 Monate abgemeldet, gilt es als endgültig aus dem Verkehr gezogen. Für eine neue Zulassung ist in diesem Fall keine HU nach § 29 StVZO, sondern eine Vollabnahme gemäß § 21 StVZO erforderlich!



Kuzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen werden von den zuständigen Kfz-Zulassungsstellen nur für Fahrzeuge mit gültiger Prüfplakette (§ 29 StVZO) ausgestellt.



Das beste wäre das Fahrzeug per Trailer zu Überführen.

Allerdings wirst du auch in Schweden eine neue Vollabnahme machen müssen.
Raik
2013-02-13 07:09:35 UTC
Kurzzeitkennzeichen sind schon die beste Option, Du musst Dich aber vorher schlau machen ob Schweden diese anerkennt. Wenn Du eine Fähre nimmst kommst Du mit den 5 Tagen durchaus aus.



Die Ausfuhrkennzeichen gehen auch, die gelten dann auch länger und die werden auf jeden Fall in Schweden anerkannt. Aber: dafür brauchst Du TÜV.



Ganz wichtig: Das Auto gehört auf jeden Fall in der Werkstatt überprüft. Minimal die Funktion der Bremsen überprüfen und die Bremsflüssigkeit wechseln. Im Fall von Ausfuhrkennzeichen ist der TÜV da wohl etwas weniger streng. Verkehrssicher muss das Auto in jedem Fall sein.



Edit: mit grüner Versicherungskarte ist das KZK wohl gültig: http://www.ausfuhrversicherungen.com/kurzzeitkennzeichen.html



@ascalon2607: das ist die Rechtslage von 2003. Die Betriebserlaubnis von Autos erlischt längst nicht mehr. Für Kurzzeitkennzeichen wäre das aber Wurst, dafür braucht man keine BE und definitiv auch keinen TÜV, nur betriebssicher muss das Auto sein. Die Vollabnahme in Schweden (wie immer das Recht sie dort vorsieht) muss er eh machen, wenn er keine europäische Betriebserlaubnis (CoC) für das Auto hat. Wenn man keine Ahnung hat sollte man vielleicht nicht den Lauten machen!
?
2013-02-13 06:21:48 UTC
Mit dem Auto darfst du auf deutschen Straßen nicht mehr fahren.

Du mußt also einen Autotransporter bemühen.





Nachtrag:

Ohne Tüv is nix mit selbst fahren.

Und so einfach in Schweden eine Schrottkarre anmelden geht auch nicht.
HarmonieZiel
2013-02-13 07:04:04 UTC
Nur technisch TÜV zugelassene Autos dürfen auf Deutschen Straßen fahren.



Vielleicht kannst Du Deinen Autoschrott per Sammeltransport nach Schweden

transportieren lassen?

Hier wäre der ADAC eine gute Informationsquelle.
mad
2013-02-13 08:36:30 UTC
Ich habe die IDEE!, du gehst erst zu deiner versicherung,sagst du brauchts ein deckungskarte (CODE)

für eine eigene ÜBERFÜHRUNG ins ausland- SCHWEDEN!!!!! ok. DU SAGST wie lange du die Schilder brauchst, OK. jetzt ab zur ZULASSUNGSSTELLE. DA du einen WOHNSITZ HAST hier & dort, brauchst du die BESCHEINIGUNG das du dort gemeldet bist.BÜROKRATENSCH...... !!! aber so ist das.WEIL wenn du da nicht gemeldet bist!! musst du die EINFUHR (ZOLL) bezahlen.UND das willst du ja vermeiden. Denn an der GRENZE ist zu erkennen du hast nur ! ÜBERFÜHRUNGSSCHILDER! OK! WENN du mit dem ALLEM trotzdem schwierigkeiten hast, was ich nicht glauben kann, rufe mal den ADAC an KEIN WITZ vor allem wenn du MITGLIED bist. DIE bieten INTERNATIONALE TRANSPORTE an. KOSTET auch nicht viel. und zu deinem ami, warum soll er das nicht packen? gute REISE.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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